Nebenberuflich selbstständig machen: So geht’s rechtlich und steuerlich

Unternehmertum & Gründung

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Eine Geschäftsidee ausprobieren, ohne sofort den sicheren Job aufzugeben: Genau das macht den Reiz aus, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Sie behalten ein festes Einkommen, sammeln unternehmerische Erfahrung und testen in Ruhe, ob Ihr Angebot am Markt trägt. Damit aus dem Nebenprojekt kein böses Erwachen wird, sollten Sie die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen von Anfang an sauber aufsetzen. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Punkte.

Was bedeutet nebenberuflich selbstständig eigentlich?

Von einer nebenberuflichen Selbstständigkeit spricht man in der Regel, wenn Sie neben Ihrer hauptsächlichen Tätigkeit – etwa einer Anstellung, dem Studium oder der Elternzeit – auf eigene Rechnung arbeiten. Entscheidend ist, dass diese hauptsächliche Tätigkeit den größeren Teil Ihrer Zeit und Ihres Einkommens ausmacht. Die Selbstständigkeit läuft also im Nebenerwerb.

Rechtlich gibt es keine eigene Unternehmensform für den Nebenerwerb. Sie starten meist als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer – entweder als Gewerbetreibende oder als Freiberuflerin bzw. Freiberufler. Der Unterschied wirkt sich vor allem auf die Anmeldung und die Steuern aus.

Gewerbe oder freier Beruf?

Zu den freien Berufen zählen in vielen Fällen wissensbasierte und kreative Tätigkeiten, etwa aus den Bereichen Beratung, Publizistik, Gestaltung, Unterricht oder bestimmte technische und heilkundliche Katalogberufe. Wer hingegen Waren verkauft, handwerklich tätig ist oder klassische Dienstleistungen mit Handelscharakter anbietet, betreibt in der Regel ein Gewerbe. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig – im Zweifel entscheidet das Finanzamt über die Einordnung. Eine kurze Rücksprache mit der IHK, dem Steuerberater oder einer Gründerberatung schafft hier frühzeitig Klarheit.

Die wichtigsten Schritte zur Anmeldung

Der Start ist unkomplizierter, als viele befürchten. In den meisten Fällen läuft er in dieser Reihenfolge ab:

  • Tätigkeit einordnen: Klären Sie, ob Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind.
  • Gewerbe anmelden (falls nötig): Gewerbetreibende melden ihre Tätigkeit beim örtlichen Gewerbeamt an. Die Gebühr liegt meist im niedrigen bis mittleren zweistelligen Eurobereich. Freiberufler überspringen diesen Schritt.
  • Finanzamt informieren: Alle Selbstständigen füllen den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus – heute in der Regel elektronisch über das Portal ELSTER. Freiberufler nehmen so direkt Kontakt zum Finanzamt auf; bei Gewerbetreibenden wird das Finanzamt über die Gewerbeanmeldung meist automatisch informiert.
  • Steuernummer erhalten: Nach Bearbeitung des Fragebogens teilt Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer für Ihre selbstständige Tätigkeit zu.
  • Weitere Meldungen prüfen: Je nach Branche können weitere Schritte hinzukommen, etwa eine Handwerksrolleneintragung, eine berufsständische Zulassung oder – bei bestimmten Tätigkeiten – die Meldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Arbeitgeber und Arbeitsvertrag: Das gilt es zu beachten

Wenn Sie angestellt sind, sollten Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen. Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich Teil Ihrer persönlichen Freiheit, doch viele Verträge enthalten eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht. In der Regel darf Ihr Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nicht pauschal verbieten, wohl aber einschreiten, wenn berechtigte betriebliche Interessen betroffen sind.

Typische Konfliktpunkte sind ein direktes Konkurrenzverhältnis zum Arbeitgeber, die Nutzung von Betriebsmitteln oder eine Beeinträchtigung Ihrer Arbeitsleistung, etwa durch Überschreitung der zulässigen Arbeitszeiten. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, informiert den Arbeitgeber offen und holt sich die Zustimmung idealerweise schriftlich ein.

Krankenversicherung: der oft unterschätzte Punkt

Ein zentraler Aspekt, den viele Gründende unterschätzen, ist die Krankenversicherung. Solange Ihre Selbstständigkeit tatsächlich nebenberuflich bleibt, bleiben Sie bei einer Anstellung in der Regel über Ihren Job gesetzlich versichert – zusätzliche Beiträge allein wegen der Selbstständigkeit fallen dann meist nicht an.

Kritisch wird es, wenn die Krankenkasse Ihre Tätigkeit als hauptberuflich selbstständig einstuft. Als grobe Orientierung ziehen die Kassen unter anderem den zeitlichen Umfang und die Höhe der Einkünfte heran: Wenn die Selbstständigkeit den größeren Teil Ihrer Arbeitszeit einnimmt oder wirtschaftlich Ihre Haupteinnahmequelle wird, kann sie als hauptberuflich gelten. Dann drohen unter Umständen eigene, teils spürbare Beiträge. Weil die genaue Bewertung vom Einzelfall abhängt, lohnt sich eine direkte Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie richtig durchstarten.

Steuern: Was auf Sie zukommt

Auch wenn Sie nur nebenbei etwas dazuverdienen: Ihre Gewinne sind steuerpflichtig. Die wichtigsten Steuerarten im Überblick:

Einkommensteuer

Der Gewinn aus Ihrer Selbstständigkeit (Einnahmen minus Betriebsausgaben) wird zu Ihrem übrigen Einkommen hinzugerechnet und mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Weil das Gehalt aus der Anstellung oft schon einen Teil des Grundfreibetrags ausschöpft, kann der Nebenverdienst unter Umständen mit einem höheren Grenzsteuersatz belastet werden als erwartet. Legen Sie deshalb von Beginn an einen Teil Ihrer Einnahmen für die spätere Steuer zurück.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer betrifft nur Gewerbetreibende, nicht Freiberufler. Für natürliche Personen gilt zudem ein Freibetrag – Stand 2026 in einer Größenordnung von rund 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr. Viele nebenberufliche Gründende bleiben mit ihrem Gewinn darunter und zahlen faktisch keine Gewerbesteuer.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Grundsätzlich müssen Selbstständige Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und ans Finanzamt abführen. Für kleine Umsätze gibt es jedoch die Kleinunternehmerregelung: Bleiben Sie unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen, können Sie sich davon befreien lassen und stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Die maßgeblichen Grenzen wurden zuletzt angepasst und liegen Stand 2026 im Bereich einiger Zehntausend Euro Jahresumsatz. Die Regelung vereinfacht die Buchhaltung erheblich, hat aber auch Nachteile – etwa, dass Sie im Gegenzug keine Vorsteuer aus eigenen Einkäufen zurückholen können. Ob sie sich für Sie lohnt, hängt von Ihrem Geschäftsmodell ab und lässt sich gut in einem Beratungsgespräch klären.

Kosten und laufende Pflichten im Überblick

Die finanzielle Einstiegshürde ist bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit meist niedrig. Zu den typischen Positionen gehören:

Posten Größenordnung (Stand 2026)
Gewerbeanmeldung (nur Gewerbe) meist niedriger bis mittlerer zweistelliger Eurobereich
Fragebogen beim Finanzamt in der Regel kostenlos über ELSTER
Buchhaltung / Software oft niedriger zweistelliger Betrag pro Monat, teils kostenlose Tools
Berufshaftpflicht (je nach Branche) sehr unterschiedlich, häufig niedriger dreistelliger Bereich pro Jahr
Steuerberatung (optional) abhängig vom Aufwand, individuell

Zu den laufenden Pflichten gehört vor allem die Steuererklärung. Als nebenberuflich Selbstständige geben Sie in der Regel eine jährliche Einkommensteuererklärung inklusive einer Gewinnermittlung ab. Bei geringen Umsätzen genügt meist die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung, bei der Sie lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, gibt zusätzlich regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.

Checkliste für den Start

  • Geschäftsidee und Zielgruppe konkretisieren
  • Tätigkeit einordnen: Gewerbe oder freier Beruf
  • Arbeitsvertrag prüfen und Arbeitgeber informieren
  • Krankenkasse kontaktieren und Status als nebenberuflich klären
  • Gewerbe anmelden (falls erforderlich)
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ausfüllen
  • Getrenntes Geschäftskonto und einfache Buchhaltung einrichten
  • Rücklage für Steuern von Anfang an bilden
  • Bei Bedarf Berufshaftpflicht oder branchenspezifische Versicherungen prüfen
  • Individuelle Beratung durch Steuerberater, Anwalt, IHK oder Gründerberatung einholen

Häufige Fragen

Ab welchem Verdienst muss ich mich anmelden?

Grundsätzlich ist bereits die Absicht entscheidend, dauerhaft und mit Gewinnerzielung tätig zu sein – nicht erst ein bestimmter Betrag. Auch kleine, regelmäßige Einkünfte sollten Sie also anmelden und in der Steuererklärung angeben.

Kann ich als Angestellte oder Angestellter einfach nebenbei gründen?

In vielen Fällen ja. Achten Sie aber auf Regelungen im Arbeitsvertrag, vermeiden Sie ein Konkurrenzverhältnis und halten Sie die zulässigen Arbeitszeiten ein.

Brauche ich sofort einen Steuerberater?

Nicht zwingend. Bei einfachen Verhältnissen kommen viele zunächst allein zurecht. Sobald es um Umsatzsteuer, größere Gewinne oder die Abgrenzung Gewerbe/Freiberuf geht, zahlt sich fachliche Beratung jedoch oft schnell aus.

Sich nebenberuflich selbstständig zu machen, ist ein guter Weg, unternehmerisch zu wachsen, ohne alles auf eine Karte zu setzen. Wer die Anmeldung sauber erledigt, die Krankenversicherung im Blick behält und von Anfang an für die Steuer zurücklegt, schafft sich ein solides Fundament. Bitte beachten Sie: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für Ihre konkrete Situation ist der Austausch mit einem Steuerberater, einer Rechtsanwältin oder Ihrer IHK bzw. Gründerberatung der sicherste Schritt.

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