Finanzen & Steuern
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Wer beruflich zu Hause arbeitet, kann einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Dafuer gibt es zwei getrennte Wege: das haeusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale. Welcher Weg fuer Sie passt, haengt vor allem davon ab, ob Sie einen abgetrennten Raum ausschliesslich beruflich nutzen. Dieser Ratgeber erklaert die Voraussetzungen, die absetzbaren Kosten, die noetigen Belege und die haeufigsten Fehler. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung, denn Betraege und Regeln aendern sich und der Einzelfall entscheidet.
Homeoffice absetzen: die zwei Wege auf einen Blick
Bevor Sie Belege sammeln, sollten Sie wissen, in welche der beiden Kategorien Ihre Situation faellt. Die kurze Antwort:
- Haeusliches Arbeitszimmer: Sie besitzen einen separaten, nahezu ausschliesslich beruflich genutzten Raum. Dann koennen Sie anteilige Raumkosten geltend machen, unter Umstaenden in voller Hoehe.
- Homeoffice-Pauschale: Sie arbeiten am Kuechentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem Raum, den Sie auch privat nutzen. Dann setzen Sie eine feste Tagespauschale an, ganz ohne separaten Raum.
Beide Wege lassen sich fuer dasselbe Jahr nicht doppelt fuer denselben Tag kombinieren. Sie waehlen den Weg, der zu Ihren Raeumen passt und der unterm Strich mehr bringt.
Das haeusliche Arbeitszimmer: Voraussetzungen und Kosten
Wann gilt ein Raum als haeusliches Arbeitszimmer?
Das Finanzamt erkennt ein Arbeitszimmer nur an, wenn strenge Bedingungen erfuellt sind. Der Raum muss baulich abgetrennt sein, also ein eigenes, abschliessbares Zimmer mit Tuer. Eine Ecke im Wohnzimmer oder ein Durchgangsraum reicht nicht. Zudem muss der Raum nahezu ausschliesslich beruflich genutzt werden. Als grobe Orientierung gilt: Eine private Mitnutzung von mehr als etwa zehn Prozent gefaehrdet die Anerkennung. Ein Gaestebett, ein Kleiderschrank fuer Privatkleidung oder die Buegelstation im selben Raum koennen den Abzug kippen.
Entscheidend fuer die Hoehe des Abzugs ist, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Taetigkeit bildet. Ist das der Fall, etwa bei vielen Selbststaendigen, die ihr Buero ausschliesslich zu Hause haben, sind die Raumkosten grundsaetzlich in voller Hoehe abziehbar. Wahlweise koennen Sie statt der tatsaechlichen Kosten eine Jahrespauschale ansetzen, deren Hoehe der Gesetzgeber festlegt und die sich aendern kann.
Welche Kosten sind anteilig absetzbar?
Beim tatsaechlichen Abzug rechnen Sie die Raumkosten anteilig nach Flaeche um. Sie teilen die Flaeche des Arbeitszimmers durch die gesamte Wohnflaeche und wenden diesen Prozentsatz auf die laufenden Kosten an. Absetzbar sind unter anderem:
- anteilige Miete oder bei Eigentum die Gebaeudeabschreibung und Finanzierungszinsen
- anteilige Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Muellgebuehren
- anteiliger Strom
- Grundsteuer, Gebaeude und Hausratversicherung anteilig
- Reinigungskosten
- Renovierungskosten, die den Raum betreffen, etwa Malerarbeiten oder neuer Bodenbelag
Renovierungskosten, die das gesamte Gebaeude betreffen, fliessen ebenfalls anteilig ein. Reparaturen, die nur privat genutzte Raeume betreffen, sind dagegen nicht abziehbar.
Die Homeoffice-Pauschale: einfach, aber begrenzt
Wer keinen abgetrennten Raum hat, muss nicht leer ausgehen. Die Homeoffice-Pauschale ist eine Tagespauschale, die Sie fuer jeden Tag ansetzen, an dem Sie ueberwiegend zu Hause gearbeitet haben. Sie benoetigen dafuer keinen separaten Raum und weisen keine einzelnen Kosten nach. Der Betrag pro Tag und der jaehrliche Hoechstbetrag sind gesetzlich festgelegt und werden von Zeit zu Zeit angepasst, weshalb Sie den aktuellen Stand vor der Steuererklaerung pruefen sollten.
Die Pauschale ist gedeckelt: Ab einer bestimmten Zahl von Homeoffice-Tagen im Jahr ist der Hoechstbetrag erreicht, und zusaetzliche Tage bringen keinen weiteren Abzug. Fuer viele Arbeitnehmer lohnt sie sich vor allem dann, wenn sie regelmaessig, aber nicht ausschliesslich von zu Hause arbeiten. Wichtig: Die Pauschale zaehlt bei Arbeitnehmern zu den Werbungskosten. Diese wirken sich nur aus, soweit sie zusammen mit anderen Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag uebersteigen.
Vergleich: Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale?
Welcher Weg mehr bringt, laesst sich nicht pauschal sagen. Die folgende Uebersicht hilft bei der Einordnung:
| Kriterium | Haeusliches Arbeitszimmer | Homeoffice-Pauschale |
|---|---|---|
| Separater Raum noetig | Ja, abgetrennt und nahezu nur beruflich | Nein, auch Arbeitsecke moeglich |
| Hoehe des Abzugs | Anteilige Realkosten, teils ohne Deckel | Feste Tagespauschale mit Jahresobergrenze |
| Nachweisaufwand | Hoch, Belege und Flaechenberechnung | Gering, Anzahl der Tage genuegt |
| Lohnt sich bei | Voller Heimarbeit, hohen Raumkosten | Gemischtem Arbeiten, keinem eigenen Raum |
Als Faustregel gilt: Wer einen echten, teuren Arbeitsraum hat und ihn zum Mittelpunkt seiner Taetigkeit macht, faehrt oft mit dem Arbeitszimmer besser. Wer flexibel und ohne eigenen Raum arbeitet, nutzt die Pauschale. Im Zweifel rechnen Sie beide Varianten durch, denn nur der guenstigere Weg wird angesetzt.
Arbeitsmittel absetzen: Schreibtisch, PC und Buerostuhl
Unabhaengig vom gewaehlten Weg koennen Sie Arbeitsmittel zusaetzlich absetzen. Dazu zaehlen Schreibtisch, Buerostuhl, Regale, Computer, Monitor, Drucker sowie Fachliteratur und Bueromaterial. Nutzen Sie einen Gegenstand teils privat, ist nur der berufliche Anteil abziehbar.
Bei der Verbuchung kommt es auf den Preis an:
- Geringwertige Wirtschaftsgueter: Anschaffungen bis zu einer bestimmten Wertgrenze duerfen Sie sofort im Jahr des Kaufs voll absetzen.
- Teurere Gueter: Kostet ein Gegenstand mehr, verteilen Sie die Kosten in der Regel ueber die Nutzungsdauer, also die Abschreibung.
Die konkreten Wertgrenzen und Nutzungsdauern gibt die Finanzverwaltung vor und passt sie gelegentlich an. Bewahren Sie die Kaufbelege auf und notieren Sie das Anschaffungsdatum.
Welche Nachweise das Finanzamt verlangt
Damit der Abzug anerkannt wird, sollten Sie Ihre Angaben belegen koennen. Sinnvoll sind:
- ein Grundriss oder eine Skizze der Wohnung mit Angabe der Flaechen fuer die anteilige Berechnung
- der Mietvertrag sowie die Nebenkosten und Stromabrechnungen
- Rechnungen fuer Renovierung, Moebel und technische Geraete
- bei der Pauschale eine Aufstellung der Homeoffice-Tage, idealerweise ueber einen Kalender oder eine einfache Tabelle
- bei Arbeitnehmern gegebenenfalls eine Bescheinigung des Arbeitgebers ueber die Heimarbeit
Fotos des Arbeitszimmers helfen, die ausschliessliche berufliche Nutzung zu dokumentieren. Bewahren Sie Unterlagen auch nach Abgabe der Erklaerung auf, da das Finanzamt spaeter nachfragen kann.
Typische Fehler beim Homeoffice absetzen
Viele Abzuege scheitern an vermeidbaren Fehlern. Achten Sie auf diese Punkte:
- Ein Raum wird als Arbeitszimmer angegeben, obwohl er auch privat genutzt wird. Die Anerkennung faellt dann meist ganz weg.
- Die Flaechenberechnung ist fehlerhaft, etwa weil die gesamte Wohnflaeche falsch angesetzt wird.
- Es werden gleichzeitig Arbeitszimmer und Pauschale fuer dieselben Tage geltend gemacht.
- Belege fehlen oder werden zu frueh entsorgt.
- Die Homeoffice-Tage werden geschaetzt statt sauber dokumentiert.
- Arbeitsmittel werden voll abgesetzt, obwohl sie erkennbar auch privat genutzt werden.
Fazit und Hinweis
Ob sich das Homeoffice steuerlich mehr ueber das haeusliche Arbeitszimmer oder ueber die Homeoffice-Pauschale lohnt, entscheidet Ihre konkrete Wohnsituation und der Umfang Ihrer Heimarbeit. Wer einen echten Buerraum voll beruflich nutzt, profitiert oft vom Arbeitszimmer, waehrend die Pauschale den unkomplizierten Weg fuer alle anderen bietet. Da sich Betraege, Grenzen und Voraussetzungen aendern koennen und der Einzelfall komplex ist, sollten Sie vor der Abgabe den aktuellen Stand pruefen und bei groesseren Betraegen eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzuziehen. So sichern Sie den maximalen Abzug und vermeiden Rueckfragen des Finanzamts.
Berater für Praxismarketing
Berater für Praxismarketing mit Erfahrung am Empfang einer Zahnarztpraxis, bevor er sich auf die Patientengewinnung spezialisiert hat.